Wer hat Anrecht?
Voraussetzungen
Wann und Wo?
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Antrag muss in schriftlicher Form gestell werden - Hier den Erstantrag herunterladen und ausfüllen. Weiter unten stehen alle Formblätter für den vollständigen Antrag zum Download bereit :)
Schritt 2: Versende den Antrag per Post an die Bewilligungsbehörde:
Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Schritt 3: Bewilligungsbehörde prüft Anträge auf
ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und führt die Prüfung der
Notwendigkeit und Angemessenheit des Vorhabens durch.
Schritt 4: Du bekommst Post, im besten Fall einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Im Einzelfall können zusätzliche Bedingungen und Auflagen in den
Zuwendungsbescheid aufgenommen werden. In dem Bescheid ist die Förderung
für das jeweilige Haushaltsjahr auf einen Höchstbetrag festgelegt.
ACHTUNG:
Anträge können aktuell nur in dem Zeitfenster vom 15. bis 31. März 2026 gestellt werden.
Wichtig: Diese Dokumente brauchst Du!
1. Erstantrag für kommunale Zuwendungsempfänger
2. Erstantrag für nicht kommunale Zuwendungsempfänger
5. Anlage – UK – rechtsverbindliche Erklärung – Unterschriftenkart
6. Anlage – Stellungnahme Kommunalaufsicht
7. Anlage KMU – Angaben zur Einstufung als Kleinst- bzw. kleine oder mittlere Unternehmen
Bei Fragen zur Antragstellung helfen gerne folgende Ansprechpartner:
Herr Funke
Tel.: +49 345 514 1240
Herr von Bose
Tel.: +49 345 514 3520
efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
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