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Lastenrad Förderung 2026


Vom 15. bis 30. September 2026 einen Antrag zur Förderung stellen.

Sachsen-Anhalt unterstützt die Neuanschaffung von Lastenrädern und emissionsfreien Kleinstfahrzeugen für Kommunen und Unternehmen mit bis zu 60% Zuschuss. Nach aktuellem Stand ist dies die letzte Fördermöglichkeit im laufenden Programm (2024–2026); eine Fortsetzung ist derzeit nicht geplant. Anträge können nur noch im Zeitraum 15. bis 30. September 2026 gestellt werden.

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Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Eine Lasten-Zuladung von min. 20 kg (zuzüglich Fahrergewicht).

Wann und Wo?

Im Zeitraum vom 15.09 bis zum 30.09 in Sachsen-Anhalt

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1: Antrag muss in schriftlicher Form gestellt werden - Hier den Erstantrag herunterladen und ausfüllen. Weiter unten stehen alle Formblätter für den vollständigen Antrag zum Download bereit :) 

Schritt 2: Versende den Antrag per Post an die Bewilligungsbehörde:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Schritt 3: Bewilligungsbehörde prüft Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und führt die Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit des Vorhabens durch. 

Schritt 4: Du bekommst Post, im besten Fall einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Im Einzelfall können zusätzliche Bedingungen und Auflagen in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden. In dem Bescheid ist die Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr auf einen Höchstbetrag festgelegt.

ACHTUNG: Anträge können aktuell nur in dem Zeitfenster vom 15. bis 30. September 2026 gestellt werden. 

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