Wer hat Anrecht?
gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Voraussetzungen
Eine Lasten-Zuladung von min. 20 kg (zuzüglich Fahrergewicht).
Wann und Wo?
Im Zeitraum vom 15.03. bis zum 31.03 in Sachsen-Anhalt
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Antrag muss in schriftlicher Form gestell werden - Hier den Erstantrag herunterladen und ausfüllen. Weiter unten stehen alle Formblätter für den vollständigen Antrag zum Download bereit :)
Schritt 2: Versende den Antrag per Post an die Bewilligungsbehörde:
Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Schritt 3: Bewilligungsbehörde prüft Anträge auf
ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und führt die Prüfung der
Notwendigkeit und Angemessenheit des Vorhabens durch.
Schritt 4: Du bekommst Post, im besten Fall einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Im Einzelfall können zusätzliche Bedingungen und Auflagen in den
Zuwendungsbescheid aufgenommen werden. In dem Bescheid ist die Förderung
für das jeweilige Haushaltsjahr auf einen Höchstbetrag festgelegt.
ACHTUNG:
Anträge können aktuell nur in dem Zeitfenster vom 15. bis 31. März 2025 gestellt werden.
Wichtig: Diese Dokumente brauchst Du!
Bei Fragen zur Antragstellung helfen gerne folgende Ansprechpartner:
Herr Trempler
Tel.: +49 345 514 1162
Herr von Bose
Tel.: +49 345 514 3520
efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

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