Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Lastenrad Förderung 2025

Vom 15.09 bis 30.09.2025 einen Antrag zur Förderung stellen.

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von Lastenrädern und anderen umweltfreundlichen (emissionsfreies oder emissionsarmes Antriebssystem) Kleinstfahrzeugen, durch deren Einsatz die Umweltbelastungen für Lieferungen und Dienstleistungen verringert werden.
Sachsen-Anhalt fördert die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern von Kommunen und Unternehmen

Mehr Infos

Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Eine Lasten-Zuladung von min. 20 kg (zuzüglich Fahrergewicht).

Wann und Wo?

Im Zeitraum vom 15.09. bis zum 30.09 in Sachsen-Anhalt


Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1: Antrag muss in schriftlicher Form gestell werden - Hier den Erstantrag herunterladen und ausfüllen. Weiter unten stehen alle Formblätter für den vollständigen Antrag zum Download bereit :) 

Schritt 2: Versende den Antrag per Post an die Bewilligungsbehörde:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Schritt 3: Bewilligungsbehörde prüft Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und führt die Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit des Vorhabens durch. 

Schritt 4: Du bekommst Post, im besten Fall einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Im Einzelfall können zusätzliche Bedingungen und Auflagen in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden. In dem Bescheid ist die Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr auf einen Höchstbetrag festgelegt.

ACHTUNG: Anträge können aktuell nur in dem Zeitfenster vom 15. bis 30. September 2025 gestellt werden. 

Du möchtest ein Lastenrad?

Dann komm vorbei und wir beraten dich gerne.

Probefahrt & Beratungstermin vereinbaren